Bauträger & Neubau
Was macht Hartl Wohnbau GmbH als Bauträger?
Als Bauträger entwickeln und realisieren wir hochwertige Wohnbauprojekte in Niederbayern – von der Planung über die Bauausführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Unser Fokus liegt auf modernen, nachhaltigen Eigentumswohnungen und Wohnimmobilien die Lebensräume schaffen.
Welche Erfahrung haben Sie als Bauträger?
Wir blicken auf zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Projekte zurück und haben bereits mehr als 170 Eigentumswohnungen realisiert. Diese Erfahrung steht für Qualität, Verlässlichkeit und nachhaltige Werte im Wohnbau.
Was bedeutet „Kauf vom Bauträger“?
Beim Kauf vom Bauträger erwerben Sie eine Immobilie (meist eine Eigentumswohnung) inklusive des dazugehörigen Grundstücksanteils, die vom Bauträger neu errichtet wird. Sie kaufen also Grundstück und Bauleistung aus einer Hand – in der Regel schlüsselfertig.
Kann ich noch Einfluss auf die Ausstattung nehmen?
Je nach Bauphase ist eine individuelle Gestaltung möglich. Wer früh in der Projektphase einsteigt, kann bei der Ausstattung – etwa Bodenbelägen, Sanitärobjekten oder Grundrissanpassungen – häufig noch eigene Wünsche einbringen. Sprechen Sie uns frühzeitig an, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Wie sicher ist der Kauf einer Wohnung vom Bauträger?
Der Kauf vom Bauträger ist in Deutschland durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gesetzlich geregelt. Diese schützt Käufer unter anderem dadurch, dass Zahlungen nur nach klar definiertem Baufortschritt in einzelnen Raten fällig werden. Der Kaufvertrag wird zudem stets notariell beurkundet.
Wie läuft der Kaufprozess ab?
Typischerweise verläuft der Erwerb in folgenden Schritten:
- Auswahl und Beratung – Sie wählen Ihre Wunschwohnung aus einem unserer Projekte.
- Reservierung – Die gewünschte Einheit wird für Sie vorgemerkt.
- Notarieller Kaufvertrag – Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.
- Zahlung nach Baufortschritt – Die Kaufpreisraten werden gemäß MaBV entsprechend dem Baufortschritt fällig.
- Abnahme und Übergabe – Nach Fertigstellung erfolgt die gemeinsame Abnahme und Schlüsselübergabe.
Wann muss ich den Kaufpreis bezahlen?
Die Zahlung erfolgt nicht auf einmal, sondern in mehreren Raten entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt. Die zulässigen Raten und deren Höhe sind in der MaBV geregelt. Das schützt Sie als Käufer, da Sie nur für bereits erbrachte Bauleistungen zahlen.
Welche Gewährleistung gibt es beim Neubau?
Für neu errichtete Immobilien gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des Werkvertragsrechts. Für Baumängel beträgt die Verjährungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Etwaige berechtigte Mängel, die bei oder nach der Abnahme festgestellt werden, werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
Sind Ihre Neubauten energieeffizient und nachhaltig?
Nachhaltige Werte im Wohnbau sind ein zentraler Anspruch unserer Arbeit. Unsere Neubauprojekte werden nach den aktuellen energetischen Standards und gesetzlichen Vorgaben (u. a. Gebäudeenergiegesetz) errichtet. Details zur Ausstattung und Energieeffizienz erhalten Sie projektbezogen.
Bieten Sie aktuell Wohnungen zum Verkauf an?
Unser Angebot an verfügbaren Bauträgerobjekten und Eigentumswohnungen variiert je nach aktuellem Projektstand. Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, welche Einheiten derzeit oder in Kürze verfügbar sind.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Unser Tätigkeitsschwerpunkt als Bauträger liegt in Niederbayern. Für Informationen zu unseren aktuellen und geplanten Projektstandorten in der Region sprechen Sie uns bitte direkt an. Wir informieren Sie gerne über Objekte in Ihrer Wunschregion.