Mein Versprechen

Kompetenz, Neutralität und Transparenz – mein Qualitätsversprechen.

Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung biete ich Ihnen fundierte Verkehrswertgutachten, professionelle Beratung bei Immobiliengeschäften sowie eine objektive Einschätzung Ihrer Immobilie.
Ob Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder steuerliche Zwecke – ich unterstütze Sie dabei, den tatsächlichen Wert einer Immobilie realistisch, nachvollziehbar und nach den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln.

Kostenlose Ersteinschätzung
Ihrer Immobilie

Warum Sie mir vertrauen können

Fachkompetenz und Erfahrung

Über 20 Jahre Erfahrung in der Immobilienwirtschaft bilden die Basis meiner Arbeit. Jede Bewertung erfolgt nach anerkannten Verfahren und mit tiefem Marktverständnis.

Zuverlässigkeit und Transparenz

Ich halte Termine ein, kommuniziere klar und liefere nachvollziehbare Ergebnisse – für maximale Sicherheit bei Ihren Entscheidungen.

Neutralität und Objektivität

Als TÜV-zertifizierter Sachverständiger garantiere ich unabhängige Bewertungen – frei von Eigeninteressen und stets in Ihrem Sinne.

Fachwissen auf höchstem Niveau

Meine Qualifikationen in der Immobilienbewertung, Projektentwicklung und Finanzierung sichern Ihnen professionelle und rechtssichere Gutachten.

Honorar
Das Honorar wird projektbezogen und transparent kalkuliert – ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot

Häufig gestellte Fragen

FAQs zu Immobilienbewertung & Gutachten

Wer erstellt bei Hartl Immobilienbewertung die Gutachten?

Alle Bewertungen werden persönlich von Markus Hartl durchgeführt. Als gelernter Bankkaufmann, erfahrener Bauträger und TÜV-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung verbindet er über 20 Jahre Praxiserfahrung in der Immobilienwirtschaft mit fundiertem Fachwissen und regionaler Marktkenntnis in Landkreis Passau und Deggendorf deren Umgebung und ganz Niederbayern.

Welche Immobilien und Objekte bewerten Sie?

Ich bewerte ein breites Spektrum an Objekten, darunter:

  • Wohnimmobilien (Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke etc.)
  • Gewerbegrundstücke
  • Gewerbeimmobilien
  • Photovoltaikanlagen

Wann benötige ich ein Immobiliengutachten?

Ein qualifiziertes Wertgutachten ist in vielen Situationen sinnvoll zum Beispiel bei:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Ermittlung eines fundierten, marktgerechten Preises)
  • Erbschaft und Schenkung (Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Aufteilung unter Erben)
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
  • Steuerlichen Fragen (z. B. Nachweis eines niedrigeren Wertes gegenüber dem Finanzamt)
  • Finanzierung bei Banken

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten?

  • Das Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) ist die ausführlichste Bewertung. Es wird nach den festen Kriterien der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt und wird bei Behörden anerkannt. Es eignet sich für rechtlich relevante Zwecke wie Erbschaft, Scheidung oder Vermögensübertragungen.
  • Das Kurzgutachten ist eine kompaktere und kostengünstigere Wertermittlung. Es bietet schnell Klarheit über den Wert, eignet sich aber vor allem für private Zwecke und interne Entscheidungen. Für behördliche oder gerichtliche Zwecke wird in der Regel ein Vollgutachten benötigt.

Ich beraten Sie gerne, welche Variante für Ihren Fall die richtige ist.

Was ist der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie?

Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist gesetzlich in § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) definiert. Er beschreibt den Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie erzielbar wäre, unabhängig von persönlichen oder außergewöhnlichen Umständen.

Nach welchen Verfahren wird der Wert ermittelt?

Die Bewertung erfolgt nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV. Je nach Objektart kommen das Vergleichswertverfahren (z. B. bei Eigentumswohnungen und Grundstücken), das Sachwertverfahren (z. B. bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern) oder das Ertragswertverfahren (bei vermieteten und gewerblich genutzten Objekten) zum Einsatz.

Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?

In der Regel verläuft der Prozess in folgenden Schritten:

  1. Erstkontakt und Auftragsklärung – Wir besprechen Ihr Anliegen und den passenden Gutachtentyp.
  2. Unterlagenaufnahme – Sie stellen die relevanten Dokumente bereit.
  3. Ortsbesichtigung – Begutachtung der Immobilie vor Ort.
  4. Analyse und Bewertung – Auswertung von Objekt, Lage und Marktdaten.
  5. Erstellung des Gutachtens – Sie erhalten das schriftliche Ergebnis.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Bewertung?

Je nach Objekt sind unter anderem folgende Dokumente erforderlich:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte / Lageplan
  • Bauzeichnungen und Grundrisse
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Aufteilungsplan und Wirtschaftspläne
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Aufstellung der Mieteinnahmen

Fehlende Unterlagen können wir häufig gemeinsam beschaffen.

In welchen Regionen erstellen Sie Gutachten?

Mein Schwerpunkt liegt im Landkreis Passau, Deggendorf und ganz Niederbayern, gelegentlich sogar darüber hinaus. Dank meiner langjährigen regionalen Marktkenntnis kann ich Objekte im Heimatmarkt besonders fundiert bewerten. Bewertungen sind in ganz Deutschland möglich. Bewertungen außerhalb des normalen Einzugsgebietes müssen auf die Wirtschaftlichkeit des Honoras betrachtet werden. Sprechen Sie mich einfach an, wenn Ihre Immobilie weit entfernt ist.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Ein Kurzgutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Tage vor. Ein umfassendes Verkehrswertgutachten kann je nach Umfang und Objektart mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Den konkreten Zeitrahmen stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Die Kosten richten sich nach dem Immobilienwert, der Objektart und dem Aufwand der Bewertung. Das Honorar spiegelt den Arbeitsaufwand, das eingesetzte Fachwissen und das Haftungsrisiko wider.
Sie können eine erste Einschätzung des Honorars HIER ermitteln.

Wird Ihr Gutachten beim Finanzamt anerkannt?

Ja. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten, das methodisch korrekt nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt wird, wird von Behörden – etwa dem Finanzamt – grundsätzlich anerkannt. Für rechtlich relevante Zwecke empfehlen wir Ihnen daher stets ein Vollgutachten.

Sind Sie unabhängig und neutral?

Ja. Als Sachverständiger erstelle ich Bewertungen unabhängig und neutral. Das Gutachten bildet den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie sachlich ab – unabhängig vom Bewertungsanlass.