Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren beiden Tätigkeitsbereichen: der Immobilienbewertung als TÜV-zertifizierter Sachverständiger und dem Neubau als Bauträger. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

FAQs zu Immobilienbewertung & Gutachten

Wer erstellt bei Hartl Immobilienbewertung die Gutachten?

Alle Bewertungen werden persönlich von Markus Hartl durchgeführt. Als gelernter Bankkaufmann, erfahrener Bauträger und TÜV-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung verbindet er über 20 Jahre Praxiserfahrung in der Immobilienwirtschaft mit fundiertem Fachwissen und regionaler Marktkenntnis in Landkreis Passau und Deggendorf deren Umgebung und ganz Niederbayern.

Welche Immobilien und Objekte bewerten Sie?

Ich bewerte ein breites Spektrum an Objekten, darunter:

  • Wohnimmobilien (Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke etc.)
  • Gewerbegrundstücke
  • Gewerbeimmobilien
  • Photovoltaikanlagen

Wann benötige ich ein Immobiliengutachten?

Ein qualifiziertes Wertgutachten ist in vielen Situationen sinnvoll zum Beispiel bei:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Ermittlung eines fundierten, marktgerechten Preises)
  • Erbschaft und Schenkung (Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Aufteilung unter Erben)
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
  • Steuerlichen Fragen (z. B. Nachweis eines niedrigeren Wertes gegenüber dem Finanzamt)
  • Finanzierung bei Banken

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten?

  • Das Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) ist die ausführlichste Bewertung. Es wird nach den festen Kriterien der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt und wird bei Behörden anerkannt. Es eignet sich für rechtlich relevante Zwecke wie Erbschaft, Scheidung oder Vermögensübertragungen.
  • Das Kurzgutachten ist eine kompaktere und kostengünstigere Wertermittlung. Es bietet schnell Klarheit über den Wert, eignet sich aber vor allem für private Zwecke und interne Entscheidungen. Für behördliche oder gerichtliche Zwecke wird in der Regel ein Vollgutachten benötigt.

Ich beraten Sie gerne, welche Variante für Ihren Fall die richtige ist.

Was ist der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie?

Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist gesetzlich in § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) definiert. Er beschreibt den Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie erzielbar wäre, unabhängig von persönlichen oder außergewöhnlichen Umständen.

Nach welchen Verfahren wird der Wert ermittelt?

Die Bewertung erfolgt nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV. Je nach Objektart kommen das Vergleichswertverfahren (z. B. bei Eigentumswohnungen und Grundstücken), das Sachwertverfahren (z. B. bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern) oder das Ertragswertverfahren (bei vermieteten und gewerblich genutzten Objekten) zum Einsatz.

Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?

In der Regel verläuft der Prozess in folgenden Schritten:

  1. Erstkontakt und Auftragsklärung – Wir besprechen Ihr Anliegen und den passenden Gutachtentyp.
  2. Unterlagenaufnahme – Sie stellen die relevanten Dokumente bereit.
  3. Ortsbesichtigung – Begutachtung der Immobilie vor Ort.
  4. Analyse und Bewertung – Auswertung von Objekt, Lage und Marktdaten.
  5. Erstellung des Gutachtens – Sie erhalten das schriftliche Ergebnis.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Bewertung?

Je nach Objekt sind unter anderem folgende Dokumente erforderlich:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte / Lageplan
  • Bauzeichnungen und Grundrisse
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Aufteilungsplan und Wirtschaftspläne
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Aufstellung der Mieteinnahmen

Fehlende Unterlagen können wir häufig gemeinsam beschaffen.

In welchen Regionen erstellen Sie Gutachten?

Mein Schwerpunkt liegt im Landkreis Passau, Deggendorf und ganz Niederbayern, gelegentlich sogar darüber hinaus. Dank meiner langjährigen regionalen Marktkenntnis kann ich Objekte im Heimatmarkt besonders fundiert bewerten. Bewertungen sind in ganz Deutschland möglich. Bewertungen außerhalb des normalen Einzugsgebietes müssen auf die Wirtschaftlichkeit des Honoras betrachtet werden. Sprechen Sie mich einfach an, wenn Ihre Immobilie weit entfernt ist.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Ein Kurzgutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Tage vor. Ein umfassendes Verkehrswertgutachten kann je nach Umfang und Objektart mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Den konkreten Zeitrahmen stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Die Kosten richten sich nach dem Immobilienwert, der Objektart und dem Aufwand der Bewertung. Das Honorar spiegelt den Arbeitsaufwand, das eingesetzte Fachwissen und das Haftungsrisiko wider.
Sie können eine erste Einschätzung des Honorars HIER ermitteln.

Wird Ihr Gutachten beim Finanzamt anerkannt?

Ja. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten, das methodisch korrekt nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt wird, wird von Behörden – etwa dem Finanzamt – grundsätzlich anerkannt. Für rechtlich relevante Zwecke empfehlen wir Ihnen daher stets ein Vollgutachten.

Sind Sie unabhängig und neutral?

Ja. Als Sachverständiger erstelle ich Bewertungen unabhängig und neutral. Das Gutachten bildet den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie sachlich ab – unabhängig vom Bewertungsanlass.

Bauträger & Neubau

Was macht Hartl Wohnbau GmbH als Bauträger?

Als Bauträger entwickeln und realisieren wir hochwertige Wohnbauprojekte in Niederbayern – von der Planung über die Bauausführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Unser Fokus liegt auf modernen, nachhaltigen Eigentumswohnungen und Wohnimmobilien die Lebensräume schaffen.

Welche Erfahrung haben Sie als Bauträger?

Wir blicken auf zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Projekte zurück und haben bereits mehr als 170 Eigentumswohnungen realisiert. Diese Erfahrung steht für Qualität, Verlässlichkeit und nachhaltige Werte im Wohnbau.

Was bedeutet „Kauf vom Bauträger“?

Beim Kauf vom Bauträger erwerben Sie eine Immobilie (meist eine Eigentumswohnung) inklusive des dazugehörigen Grundstücksanteils, die vom Bauträger neu errichtet wird. Sie kaufen also Grundstück und Bauleistung aus einer Hand – in der Regel schlüsselfertig.

Kann ich noch Einfluss auf die Ausstattung nehmen?

Je nach Bauphase ist eine individuelle Gestaltung möglich. Wer früh in der Projektphase einsteigt, kann bei der Ausstattung – etwa Bodenbelägen, Sanitärobjekten oder Grundrissanpassungen – häufig noch eigene Wünsche einbringen. Sprechen Sie uns frühzeitig an, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Wie sicher ist der Kauf einer Wohnung vom Bauträger?

Der Kauf vom Bauträger ist in Deutschland durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gesetzlich geregelt. Diese schützt Käufer unter anderem dadurch, dass Zahlungen nur nach klar definiertem Baufortschritt in einzelnen Raten fällig werden. Der Kaufvertrag wird zudem stets notariell beurkundet.

Wie läuft der Kaufprozess ab?

Typischerweise verläuft der Erwerb in folgenden Schritten:

  1. Auswahl und Beratung – Sie wählen Ihre Wunschwohnung aus einem unserer Projekte.
  2. Reservierung – Die gewünschte Einheit wird für Sie vorgemerkt.
  3. Notarieller Kaufvertrag – Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.
  4. Zahlung nach Baufortschritt – Die Kaufpreisraten werden gemäß MaBV entsprechend dem Baufortschritt fällig.
  5. Abnahme und Übergabe – Nach Fertigstellung erfolgt die gemeinsame Abnahme und Schlüsselübergabe.

Wann muss ich den Kaufpreis bezahlen?

Die Zahlung erfolgt nicht auf einmal, sondern in mehreren Raten entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt. Die zulässigen Raten und deren Höhe sind in der MaBV geregelt. Das schützt Sie als Käufer, da Sie nur für bereits erbrachte Bauleistungen zahlen.

Welche Gewährleistung gibt es beim Neubau?

Für neu errichtete Immobilien gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des Werkvertragsrechts. Für Baumängel beträgt die Verjährungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Etwaige berechtigte Mängel, die bei oder nach der Abnahme festgestellt werden, werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

Sind Ihre Neubauten energieeffizient und nachhaltig?

Nachhaltige Werte im Wohnbau sind ein zentraler Anspruch unserer Arbeit. Unsere Neubauprojekte werden nach den aktuellen energetischen Standards und gesetzlichen Vorgaben (u. a. Gebäudeenergiegesetz) errichtet. Details zur Ausstattung und Energieeffizienz erhalten Sie projektbezogen.

Bieten Sie aktuell Wohnungen zum Verkauf an?

Unser Angebot an verfügbaren Bauträgerobjekten und Eigentumswohnungen variiert je nach aktuellem Projektstand. Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, welche Einheiten derzeit oder in Kürze verfügbar sind.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Unser Tätigkeitsschwerpunkt als Bauträger liegt in Niederbayern. Für Informationen zu unseren aktuellen und geplanten Projektstandorten in der Region sprechen Sie uns bitte direkt an. Wir informieren Sie gerne über Objekte in Ihrer Wunschregion.